Mit Petsitting24 finden Sie unkompliziert passende Aufträge für die Betreuung von Hunden, Katzen und anderen Heimtieren. Dabei ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen:
- Bis zu fünf fremde Tiere pro Tag können Sie ohne Bewilligung betreuen. Für gelegentliche Einsätze oder sporadische Hilfe ist also kein zusätzlicher Aufwand nötig.
- Gewerbsmässige Tierbetreuung beginnt erst dann, wenn Sie regelmässig und mit Gewinnerzielungsabsicht Tiere betreuen. Typische Anzeichen dafür sind:
- wiederkehrende Betreuung fremder Tiere
- aktives Anbieten Ihrer Dienstleistung (z. B. über Inserate oder Werbung)
- die Absicht, mit der Tätigkeit Einnahmen zu erzielen oder Kosten zu decken
In diesem Fall müssen Sie Ihre Einsätze dokumentieren.
Bewilligungspflicht
Eine kantonale Bewilligung ist notwendig, wenn Sie gewerbsmässig mehr als fünf fremde Tiere pro Tag (24 Stunden) betreuen – unabhängig davon, ob gleichzeitig oder nacheinander (Art. 101 TSchV).
- Eigene Tiere können mitgezählt werden, wenn sie in denselben Strukturen gehalten werden.
- Auch Spaziergänge oder kurzzeitige Betreuungen fliessen in die Berechnung ein.
- Für die Bewilligung ist in vielen Fällen ein Ausbildungsnachweis erforderlich.
Hinweis
Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich je nach Kanton. Unsere Angaben dienen Ihnen als Orientierung – für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen kantonalen Veterinärdienst.
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