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Beissvorfall: Was sagt die Versicherung?

Beissvorfall: Was sagt die Versicherung?

Liebe Experten der Axa Winterthur, was passiert wenn der Hund fremdbetreut wird und es zu einem Beissvorfall kommt, wobei der andere Hund verletzt wird?

Die Axa Winterthur-Experten: Bei einem professionellen Petsitting-Service, der über längere Zeit mehrmals pro Woche den Hund während des ganzen Tages betreut, damit neben dem Gewaltverhältnis ein selbständiges Interesse am Tier hat und auch eine dauerhafte Beziehung mit ihm aufgebaut hat, kann die (vorübergehende) Halterschaft auch beim Petsitter liegen.

Bei einer sporadischen Betreuung haftet hingegen der Halter, es sei denn die Hilfsperson trifft auch ein Verschulden Art. 41 OR z.B. durch eine mangelhafte Beaufsichtigung.

Macht es einen Unterschied bei einem Beissvorfall, ob der eigene Hund angeleint war?

Die Axa Winterthur-Experten: Dies vermag den Halter zumindest teilweise zu entlasten, gilt allerdings nur, wenn der Hund nicht wegen seiner Gefährlichkeit angeleint wurde.

In welchem Fall würden Sie als Versicherungsunternehmen nicht oder nur einen Teil zahlen?

Die Axa Winterthur-Experten: Gestützt auf Art. 14 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht bei Absicht, d.h. wenn der Halter seinen Hund bewusst auf ein anderes Tier (z.B. Hund oder Katze) hetzt, keine Leistungspflicht von Seiten der Versicherung. Handelt der Versicherungsnehmer grobfahrlässig, kann der Versicherer seine Leistung entsprechend kürzen.

Wie soll sich ein Versicherungsnehmer aus Sicht seiner Versicherung verhalten, wenn es zu einem Vorfall kommt?

Die Axa Winterthur-Experten: Kommt es zu einem Vorfall, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Versicherung spätestens dann darüber zu informieren, wenn gegen ihn Ansprüche erhoben werden. Der Versicherer führt die Verhandlungen mit dem Geschädigten. Der Versicherungsnehmer darf von sich aus dem Geschädigten gegenüber keine Forderungen anerkennen und keine Zahlungen leisten.

Welche Versicherung müsste durch einen Hundehalter / Hundebetreuer sinnvollerweise abgeschlossen werden?

Die Axa Winterthur-Experten: In jedem Fall sehr zu empfehlen – und je nach Kanton für Hundehalter Pflicht - ist eine Privathaftpflichtversicherung. Der Versicherungsnehmer ist über diese auch in Bezug auf seine Haftpflicht als Tierhalter versichert. Versichert ist auch eine allfällige Tätigkeit als Tierbetreuer, soweit diese nebenberuflich ausgeübt wird (je nach Versicherer ist das diesbezügliche maximale Bruttojahreseinkommen festgelegt). Wird das Hundesitting nicht mehr nur nebenberuflich ausgeübt, ist der Tierbetreuer gut beraten, eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Und was ist mit der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?

Die Axa Winterthur-Experten: Zunächst die direkten Schäden, die durch das Haustier an Drittpersonen oder –tieren verursacht werden.

In der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind auch für den Versicherungsnehmer tätige Hundesitter, soweit sie diese Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben.

Ebenfalls versichert sind Ansprüche eines nebenberuflichen Hundesitters aus Schäden, welche ihm von Tieren des Versicherungsnehmers zugefügt werden.

Vielen Dank für diese wichtigen Informationen.