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Petsitter bei der AHV anmelden?

Petsitter bei der AHV anmelden?

Ist man bei einer Firma angestellt, so ist allen klar, dass vom Lohn AHV geleistet werden muss. Aber wie verhält sich das bei einem Petsitter, der nur wenige Stunden pro Woche oder wenige Wochen pro Jahr für einen tätig ist? Und was muss bei jugendlichen oder pensionierten Tierbetreuern in Sachen Sozialleistungen beachtet werden?

Petsitter haben spezielle Arbeitsverhältnisse. Sie sind nur wenige Stunden pro Woche oder lediglich einige Wochen pro Jahr im Einsatz. Überdies sind in Privathaushalten tätige Personen von einigen Sonderregeln betroffen.

Unser Flussdiagramm hilft Ihnen bei der Evaluation, ob Ihr Petsitter AHV-pflichtig ist. Sie können so faire Arbeitsbedingungen schaffen und Strafen oder Nachzahlungen vermeiden.

Zeigt das Diagramm, dass eine AHV-Pflicht ab dem ersten Lohnfranken besteht? Dann verwenden Sie Fairboss.ch, um die Anstellung Ihres Petsitters korrekt aufzusetzen.

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