Kaum wurde das SKN-Obligatorium auf Bundesebene abgeschafft, wurde in einigen Kantonen flugs eine kantonale Ausbildungspflicht für Hunde wieder eingeführt. Um für verwirrte Hundehalter Ordnung im Paragraphen-Dschungel zu schaffen, haben wir uns auf den Seiten der kantonalen Veterinärämter umgeschaut bzw. uns von den verantwortlichen Personen erklären lassen, wie es nun mit der Ausbildungspflicht in deren Kantonen aussieht (Stand April 2017).
Eine kantonale Ausbildungspflicht-Pflicht besteht aktuell in den Kantonen Thurgau und Zürich. In den Kantonen Glarus und Graubünden sind jedoch bereits Motionen hängig, die die Hundeausbildung – zumindest für Ersthundehalter – wieder einführen will.
Besitzen Sie jedoch einen bewilligungspflichtigen (Listen-) Hund und planen Sie den Umzug in einen anderen Kanton, so konsultieren Sie bitte hinsichtlich einer spezielle Ausbildungspflicht bzw. den Haltervorgaben die Seiten des zuständigen Veterinäramtes. Denn auch die Haltung und Ausbildung von Listenhunden wird je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt; gibt es im Kanton Graubünden beispielsweise keine Rassenliste umfasst diese im Tessin im Gegenzug rund 30 Rassen.
Kantone | Praxiskurse | Ausnahmen |
Aargau | Nein | - |
Appenzell | Nein | Der Veterinärdienst kann Hundehalter /innen zu Hundetraining verpflichten, wenn Mängel im Umgang mit ihren Tieren festgestellt werden. In AI/AR gibt es keine Rassenliste. |
Basel-Stadt | Nein | - |
Basel-Landschaft | Nein | - |
Bern | Nein | - |
Freiburg | Nein | - |
Genf | Nein | - |
Glarus | Nein | Es ist eine Motion hängig, dass das Hundegesetz dahingehend abgeändert wird, dass nur noch Personen, die das erste Mal einen Hund erwerben oder erhalten, eine Ausbildung erbringen müssen. Dies wird voraussichtlich bei der Landsgemeinde von 2018 abgestimmt werden |
Graubünden | Nein | Es ist eine Motion hängig, dass das kantonale Hundegesetz dahingehend abgeändert wird, dass alle Personen, die zum ersten Mal einen Hund besitzen, einen Ausbildungskurs absolvieren müssen, ungeachtet der Rasse und Grösse. In GR gibt es keine Rassenliste. |
Jura | Nein | - |
Luzern | Nein | - |
Obwalden | Nein | Der Veterinärdienst kann Hundehalter/innen zu Hundetraining verpflichten, wenn Mängel im Umgang mit ihren Tieren festgestellt werden. |
Neuenburg | Nein | - |
Nidwalden | Nein | Der Veterinärdienst kann Hundehalter/innen zu Hundetraining verpflichten, wenn Mängel im Umgang mit ihren Tieren festgestellt werden. |
Schaffhausen | Nein | - |
Schwyz | Nein | Der Veterinärdienst kann Hundehalter/innen zu Hundetraining verpflichten, wenn Mängel im Umgang mit ihren Tieren festgestellt werden. |
Solothurn | Nein | - |
St. Gallen | Nein | - |
Tessin | Nein | - |
Thurgau | Ja | Für Hunde ab 15 kg, mindestens 10 Lektionen. Zusätzliche Regelung im Bezug auf bewilligungspflichtige Rassen. |
Uri | Nein | Der Veterinärdienst kann Hundehalter/innen zu Hundetraining verpflichten, wenn Mängel im Umgang mit ihren Tieren festgestellt werden. |
Waadt | Nein | - |
Wallis | Nein | - |
Zürich | Ja für Hunde der Rassentypenliste 1:
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Es ist eine Motion hängig, dass das Hundegesetz dahingehend abgeändert wird, dass nur noch Personen, die das erste Mal einen Hund erwerben oder erhalten, eine Ausbildung erbringen müssen. |
Zug | Nein | - |