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Was muss ich beachten, wenn ich meinen Hund betreuen lassen will?
Sie möchten Ihren vierbeinigen besten Freund einem liebevollen Hundesitter anvertrauen? Bevor Sie dies tun, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Welche Gesetze und Regeln gelten für meinen Hund?
Als Hundehalter:in sind Sie verantwortlich für Ihren Hund und müssen für Schäden aufkommen, die er verursacht. Beisst Ihr Hund einen Menschen oder ein anderes Tier, sind Sie als Halter:in haftbar, unabhängig davon, ob sich die geschädigte Person oder das geschädigte Tier falsch verhalten haben. Dies ist im Artikel 56 des Obligationenrechts festgehalten.
Darüber hinaus gibt es kommunale Regelungen, die in jedem Kanton unterschiedlich aussehen können. Am besten informieren Sie sich, welche Regelungen und Gesetze in Ihrem Kanton gelten, bevor Sie einen Hund bei sich aufnehmen. Reisen Sie in andere Kantone mit Ihrem Hund, überprüfen Sie ebenfalls vorab, was die Gesetzgebung im jeweiligen Kanton vorschreibt.
Zusätzlich fällt eine Hundesteuer für Ihren Hund an. In einigen Kantonen kann zudem eine anerkannte Ausbildung für manche Hunderassen Pflicht sein.
In unserem Ratgeber-Artikel haben wir Ihnen das Wichtigste zum Thema Haftung zusammengefasst: Beissvorfall: Was sagt das Gesetz?
Wer haftet während der Hundebetreuung durch den Tiersitter?
Betreut ein professioneller Hundesitter regelmässig Ihren Hund und baut eine Beziehung auf, kann die Halterschaft vorübergehend auch bei Ihrem Hundesitter liegen. Beauftragen Sie jedoch einen Tiersitter, der nebenberuflich und unregelmässig Ihren Hund betreut, liegt die Haftung weiterhin bei Ihnen.
Ausnahme: Ihr Hundesitter beaufsichtigt Ihren Hund nicht ausreichend. Dann kann das Verschulden auch ihn oder sie treffen.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, lesen Sie in unserem Ratgeber-Artikel weiter: Beissvorfall: Was sagt die Versicherung?
Welche Versicherungen brauche ich für meinen Hund?
Grundsätzlich können Sie bis auf eine Ausnahme frei entscheiden, welche Versicherungen für Sie und Ihren Hund sinnvoll sind. Im Folgenden stellen wir Ihnen zwei Hundeversicherungsarten vor.
Privathaftpflichtversicherung – unbedingt abschliessen
Auch wenn es in Ihrem Kanton für Sie als Hundehalter:in nicht verpflichtend sein sollte, empfehlen wir Ihnen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Denn diese deckt auch Schäden, die Ihr Hund bei Personen oder anderen Tieren verursacht. Zudem sind Hundesitter durch Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert, die nebenberuflich für Sie tätig sind.
Unfall- und Krankenversicherung für Hunde – zusätzliche Absicherung
Möchten Sie sich vor den tierärztlichen Behandlungskosten bei Unfällen und Krankheiten Ihres Hundes absichern, können Sie eine Tierversicherung abschliessen. Diese übernimmt die Tierarztkosten je nach Vertragsart vollständig oder zum Teil. Je nach Anbieter können Sie einen Selbstbehalt vereinbaren. Es lohnt sich, verschiedene Versicherungsangebote zu vergleichen und abzuwägen, ob eine Tierversicherung angesichts der Versicherungskosten für Sie in Frage kommt.
Ist mein Hund während der Tierbetreuung versichert?
Sofern Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und Ihren Hund von einem privaten Hundesitter betreuen lassen, ist Ihr Hund über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Betreut ein professioneller Hundesitter Ihren Hund, haftet in manchen Fällen Ihr Hundesitter. Für diese Fälle sollte Ihr Hundesitter eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen.
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