Lassen Sie Ihr Haustier fremdbetreuen, lohnt es sich zu beleuchten, in welchem Beschäftigungsverhältnis Ihr Tiersitter steht. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, hat aber viele Vorteile. Bei einer Fremdbetreuung Ihrer Tiere ist es wichtig, neben den Betreuungsanforderungen, der Entlohnung und Versicherung auch festzuhalten, wie beispielsweise bei Krankheit oder Unfall des Tieres vorgegangen werden soll. Klären Sie auch, was passiert, wenn das Tier beim Betreuer aus den verschiedensten Gründen nicht wieder wie vereinbart abgeholt wird.
Dabei unterscheiden sich drei grundsätzliche Szenarien.
Wenn Nachbarn oder Freunde Ihre Maine Coon-Katze oder das Axolotl während den Ferien betreuen, werden Sie dafür wohl kaum einen Vertag aufsetzen. Nichts desto trotz sollten Sie zum Wohle des Haustiers die wichtigsten Betreuungseckdaten schriftlich festhalten, damit Sie Ihre Abwesenheit entspannt geniessen können. Eine kleine Checkliste für die Tierbetreuung daheim finden Sie hier.
Bezahlen Sie eine Privatperson, um dem Cocker Spaniel regelmässig mit ausgedehnten Spaziergängen ausreichend Bewegung zu verschaffen oder um die Berg-Agamen in den Ferien bei Ihnen daheim zu füttern, sollten Sie einen Arbeitsvertrag, der den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) entspricht, unterschreiben. Wichtig ist, dass die Mindestanforderungen des OR eingehalten werden.
Mustervertrag zur Tierbetreuung durch Private
Anmerkung: Schaut der private Petsitter regelmässig innerhalb des Hauses nach dem Tier, dann kann er von den kantonalen Sozialversicherungsbehörden als hauswirtschaftlicher Angestellter eingestuft werden – in diesem Fall greifen zusätzlich die Bestimmungen des kantonalen Normalarbeitsvertrages NAV (gilt auch für Putzhilfen oder Babysitter). Wird kein Vertrag abgeschlossen, kommen OR und NAV zur Anwendung. Der Online-Assistent Fairboss.ch kann Sie in solchen Fällen kompetent unterstützen
Ergänzen Sie den privaten Tierbetreuungs-Vertrag mit einer entsprechenden Checkliste, damit Ihr Petsitter bestens instruiert ist:
In diesem Zusammenhang lohnt sich bestimmt ein Blick auf unsere früheren Artikel zu den Themen Sozialabgaben für Ihren Petsitter und Haftpflicht.
Geben Sie Ihr Tier regelmässig in die Obhut eines professionellen Tierbetreuers oder lassen Sie es während den Ferien in einem Tier(ferien)heim pflegen, stehen Sie mit diesen in einem klassischen Auftragsverhältnis. Professionelle Tierbetreuer werden ihrerseits bemüht sein, das Vertragsverhältnis mit Ihnen zu klären. Hier finden Sie ein (umfassendes) Beispiel eines geschäftlichen Tierbetreuungsvertrags inkl. Impfplan.